Muss auf Exportagenturgebühren Stempelsteuer gezahlt werden?

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Unser Unternehmen hat kürzlich ein Exportgeschäft getätigt und eine Agentur mit der Abwicklung der Exportangelegenheiten beauftragt, wofür wir der Agentur Exportagenturgebühren zahlen müssen. Ich bin mir über die steuerlichen Vorschriften für diese Exportagenturgebühren nicht sicher und frage mich, ob auf Exportagenturgebühren Stempelsteuer erhoben wird? Wenn ja, nach welchem Steuertyp wird sie erhoben? Wenn nein, gibt es dafür eine politische Grundlage? Ich hoffe, professionelle Hilfe zu bekommen.
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Richard Wu
Richard WuDienstjahre:8Kundenbewertung:5.0

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Exportagenturgebühren müssen in der Regel nicht mit Stempelsteuer belegt werden. Die Stempelsteuer ist eine Steuer, die auf steuerpflichtige Urkunden erhoben wird, die bei bestimmten wirtschaftlichen Aktivitäten und Transaktionen erstellt, empfangen oder verwendet werden. Im aktuellen Katalog der Stempelsteuerposten gibt es keinen Posten für Exportagenturgebühren.

Die Erhebung der Stempelsteuer folgt dem Prinzip der "positiven Aufzählung", d. h. nur Urkunden, die im Stempelsteuerkatalog mit Steuersätzen aufgeführt sind, sind stempelsteuerpflichtig. Exportagenturgeschäfte fallen nicht unter Kauf- und Verkaufsverträge, Auftragsbearbeitungsverträge, Bauvertragskontrakte, Leasingverträge, Frachtverträge, Lagerverträge, Darlehensverträge, Versicherungsverträge, Technikverträge oder Urkunden mit vertragsähnlichem Charakter, daher ist in der Regel keine Stempelsteuer zu zahlen. Beachten Sie jedoch, dass es bei den lokalen Steuerbehörden Abweichungen in der Umsetzung geben kann. Es wird empfohlen, sich an die zuständige lokale Steuerbehörde zu wenden, um eine konforme steuerliche Behandlung zu gewährleisten.

Robert Tan
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Normalerweise muss keine gezahlt werden, da die Stempelsteuerposten keine Exportagenturgebühren abdecken. Nach allgemeiner Auffassung muss keine gezahlt werden.

Kevin Huang
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Keine Zahlung, da sie nicht in den aufgeführten Stempelsteuerposten enthalten ist, muss dafür keine Stempelsteuer gezahlt werden.

Linda Guo
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Es muss keine Stempelsteuer gezahlt werden, solange die betreffenden Geschäfte nicht in der Steuerliste aufgeführt sind, müssen keine Stempelsteuern für Exportagenturgebühren gezahlt werden.

Sophia Wang
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Exportagenturgebühren fallen nicht unter die stempelsteuerpflichtigen Urkunden, daher ist in der Regel keine Zahlung erforderlich.

Thomas Li
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Gemäß den Vorschriften, da Exportagenturgebühren nicht im Steuerkatalog enthalten sind, muss keine Stempelsteuer gezahlt werden.

David Chen
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Keine Zahlung erforderlich, da es sich nicht um ein von den Stempelsteuerbestimmungen gefordertes Projekt handelt.

Olivia Liu
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Exportagenturgebühren sind keine stempelsteuerpflichtigen Posten, daher ist in normalen Fällen keine Zahlung erforderlich.

Michael Zhang
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Keine Zahlung, die Stempelsteuer wird nur auf aufgeführte Posten erhoben, Exportagenturgebühren gehören nicht dazu.

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