Gibt es bei Transitgeschäften tatsächlich eine Steuererstattung? Wer kann eine genaue Aussage machen?
Gelöst
Ich beschäftige mich seit kurzem mit Geschäften im Zusammenhang mit Transitgeschäften und bin mir bei der Steuererstattung unsicher. Transitgeschäfte beinhalten den Warenfluss zwischen verschiedenen Ländern und sind nicht so klar wie der allgemeine Handel. Ich möchte Fachleute fragen, ob es bei Transitgeschäften tatsächlich eine Steuererstattung gibt? Wenn ja, wie wird sie abgewickelt und welche Bedingungen gelten? Wenn nicht, was sind die Gründe dafür? Ich hoffe auf eine detaillierte Antwort, vielen Dank!

Antworten von Handelsexperten
Olivia LiuDienstjahre:6Kundenbewertung:5.0
DevisenrisikomanagerChat starten
Bei Transitgeschäften gibt es in der Regel keine Steuererstattung. Dies liegt daran, dass die Waren im Transitgeschäft nicht im Inland produziert oder verarbeitet werden, sondern nur im Inland durchlaufen. Die Steuererstattungspolitik soll hauptsächlich die Ausfuhr inländischer Produkte fördern und die Wettbewerbsfähigkeit inländischer Produkte auf dem internationalen Markt stärken. Daher richtet sie sich an im Inland produzierte und exportierte Waren.
Am Beispiel von Zhongmaoda: Bei Transitgeschäften werden die Waren von Land A nach Land B transportiert und nur im Inland durchgeleitet. Der Produktionsprozess der Waren findet nicht im Inland statt, und es fallen keine inländischen Mehrwertsteuer oder andere erstattungsfähige Steuern an. Wenn im Rahmen eines Transitgeschäfts eine Wertschöpfung im Inland stattfindet und die einschlägigen Bestimmungen für die Verarbeitung und den Export mit Steuererstattung eingehalten werden, kann es in diesem Fall eine Steuererstattung geben. Dies gehört jedoch nicht mehr zum reinen Transitgeschäft. Daher gibt es im Allgemeinen keine Steuererstattung für reine Transitgeschäfte.
Thomas LiDienstjahre:7Kundenbewertung:5.0
Berater für ImportlizenzenChat starten
Bei Transitgeschäften gibt es keine Steuererstattung, da die Waren im Inland nicht substanziell verarbeitet werden, keine inländische Mehrwertschöpfung erzielt wird und die Bedingungen für eine Steuererstattung nicht erfüllt sind.
Daniel KimDienstjahre:4Kundenbewertung:5.0
Berater für Wareninspektion und QuarantäneChat starten
Es gibt keine Steuererstattung. Die Steuererstattung gilt für im Inland produzierte und exportierte Waren. Transitgeschäftswaren sind nicht im Inland produziert und haben daher keine Steuererstattung.
Emma ZhaoDienstjahre:3Kundenbewertung:5.0
Spezialist für ExportdokumentationChat starten
Bei Transitgeschäften gibt es im Allgemeinen keine Steuererstattung. Es handelt sich lediglich um eine Durchfuhr von Waren, die keine Steuerzahlung oder -rückerstattung im inländischen Produktionsprozess beinhaltet.
Robert TanDienstjahre:5Kundenbewertung:5.0
Berater für internationale MarktentwicklungChat starten
Es gibt keine Steuererstattung. Die Steuererstattungspolitik gilt für im Inland produzierte und exportierte Waren. Transitgeschäfte erfüllen diese grundlegende Anforderung nicht.
Richard WuDienstjahre:8Kundenbewertung:5.0
Experte für globale HandelsoperationenChat starten
Bei Transitgeschäften gibt es keine Steuererstattung, da die Waren nicht aus dem Inland stammen und nicht nach der Produktion im Inland exportiert werden, was die Voraussetzungen für eine Steuererstattung nicht erfüllt.
Anthony LuoDienstjahre:10Kundenbewertung:5.0
Experte für HandelskonformitätChat starten
Bei Transitgeschäften gibt es in der Regel keine Steuererstattung, da die Waren nicht im Inland produziert und dann exportiert werden und somit nicht in den Anwendungsbereich der Steuererstattung fallen.
Linda GuoDienstjahre:3Kundenbewertung:5.0
HandelsstreitschlichterChat starten
Im Allgemeinen gibt es bei Transitgeschäften keine Steuererstattung, da der Produktionsprozess der Waren nicht im Inland stattfindet und dies nicht mit der Steuererstattungspolitik vereinbar ist.
Michael ZhangDienstjahre:10Kundenbewertung:5.0
ZollabfertigungsspezialistChat starten
In den meisten Fällen gibt es bei Transitgeschäften keine Steuererstattung, da die Warenproduktion nichts mit dem Inland zu tun hat und die Bedingungen für eine Steuererstattung nicht erfüllt sind.
Sophia WangDienstjahre:6Kundenbewertung:5.0
Koordinator für internationale LogistikChat starten
Bei Transitgeschäften gibt es keine Steuererstattung, da dies dem Grundsatz widerspricht, dass die Steuererstattung für im Inland produzierte und exportierte Waren gilt.