Ich plane, eine Agentur für eine vollständige Import- und Exportvertretung zu beauftragen und möchte die ungefähre Dauer vom Beginn der Zusammenarbeit bis zur vollständigen Warenlieferung sowie den Einfluss von Faktoren wie Produkten und Regionen auf die Zeitdauer verstehen. Die beste Antwort besagt, dass die Dauer einer vollständigen Import- und Exportvertretung von Faktoren wie Vertragsunterzeichnung, Zollanmeldung, Inspektion und Transport abhängt. In günstigen Fällen kann es 1-2 Monate dauern, bei unerwarteten Problemen kann es sich auf 3-6 Monate verlängern.
Kann eine Alleinvertretung überhaupt als Ein- und Ausfuhr gelten?
Gelöst
Ich bin kürzlich auf ein Geschäftsproblem gestoßen und würde gerne eure Meinung dazu hören. Unser Unternehmen hat ein Produkt, für das wir ein Unternehmen als Alleinvertreter finden möchten. Mir ist nicht ganz klar, ob dieses Modell der Alleinvertretung von der Geschäftsart her als Ein- und Ausfuhr gelten kann. Wenn es als Ein- und Ausfuhr gilt, gäbe es sicherlich große Unterschiede in den Verfahren und Abläufen im Vergleich zu einer gewöhnlichen nationalen Vertretung, einschließlich Zollanmeldung, Zöllen und Ähnlichem. Kann mir jemand, der sich auskennt, erklären, ob eine solche Alleinvertretung tatsächlich als Ein- und Ausfuhr gilt?

Antworten von Handelsexperten
Daniel KimDienstjahre:4Kundenbewertung:5.0
Berater für Wareninspektion und QuarantäneChat starten
Ob eine Alleinvertretung als Ein- und Ausfuhr gilt, hängt vom konkreten Geschäft ab. Wenn die Alleinvertretung lediglich für den Vertrieb und die Bewerbung von Produkten im Inland zuständig ist und die Waren die Zollgrenze nicht tatsächlich überschreiten, zählt dies nicht als Ein- und Ausfuhr. Wenn beispielsweise eine ausländische Marke einem inländischen Unternehmen die Alleinvertretung für den Verkauf ihrer Produkte im Inland erteilt hat und die Waren zuvor in ein inländisches Zolllager oder Inlandslager importiert wurden, handelt es sich nicht um eine Ein- und Ausfuhr.
Wenn die Alleinvertretung jedoch den tatsächlichen grenzüberschreitenden Transport von Waren beinhaltet, wie wenn ein inländisches Unternehmen als Alleinvertreter einer ausländischen Marke Waren aus dem Ausland einkaufen muss, um sie ins Inland zu importieren, oder Waren ins Ausland exportiert, dann gehört es zur Ein- und Ausfuhr. In diesem Fall müssen die Ein- und Ausfuhrverfahren befolgt werden, einschließlich Zollanmeldung, Zahlung von Zöllen und ähnlichen Formalitäten. Daher ist der Schlüssel zur Beurteilung, ob die Waren tatsächlich grenzüberschreitend bewegt werden.
Olivia LiuDienstjahre:6Kundenbewertung:5.0
DevisenrisikomanagerChat starten
Wenn die Alleinvertretung lediglich für Marktwerbung, Kundenkontakt usw. zuständig ist und die Waren das Land nicht verlassen oder betreten, zählt dies nicht als Ein- und Ausfuhr. Geht es jedoch um die grenzüberschreitende Lieferung von Waren, dann schon.
Robert TanDienstjahre:5Kundenbewertung:5.0
Berater für internationale MarktentwicklungChat starten
Es muss geprüft werden, ob es eine tatsächliche grenzüberschreitende Bewegung von Waren gibt. Wenn ja, zählt es höchstwahrscheinlich als Ein- und Ausfuhr; wenn nicht und es sich nur um Marktentwicklung usw. handelt, dann nicht.
Thomas LiDienstjahre:7Kundenbewertung:5.0
Berater für ImportlizenzenChat starten
Wenn die Alleinvertretung den Einkauf von Waren aus dem Ausland oder den Verkauf von Waren ins Ausland beinhaltet, dann gehört es zur Ein- und Ausfuhr, und die Formalitäten müssen gemäß den einschlägigen Vorschriften erledigt werden.
Sophia WangDienstjahre:6Kundenbewertung:5.0
Koordinator für internationale LogistikChat starten
Wenn im Alleinvertretungsvertrag klar festgelegt ist, dass die Waren im Inland zirkulieren und das Ausland nicht betreffen, zählt dies nicht als Ein- und Ausfuhr; gibt es jedoch grenzüberschreitende Transportvereinbarungen, dann schon.
Kevin HuangDienstjahre:3Kundenbewertung:5.0
E-Commerce-ExportberaterChat starten
Wenn die Alleinvertretung lediglich für den nationalen Vertrieb zuständig ist und die Waren das Land nicht verlassen, zählt dies nicht. Wenn es jedoch um grenzüberschreitenden Transport, Lieferung usw. von Waren geht, dann zählt es als Ein- und Ausfuhr.
Richard WuDienstjahre:8Kundenbewertung:5.0
Experte für globale HandelsoperationenChat starten
Der Schlüssel zur Beurteilung ist, ob die Waren grenzüberschreitend sind. Wenn sie grenzüberschreitend sind, werden sie als Ein- und Ausfuhr behandelt. Sind sie nicht grenzüberschreitend und es handelt sich lediglich um eine nationale Vertriebsvertretung, zählt dies nicht als Ein- und Ausfuhr.
Michael ZhangDienstjahre:10Kundenbewertung:5.0
ZollabfertigungsspezialistChat starten
Wenn die Alleinvertretung lediglich der Markenwerbung dient und die Waren das Land nicht verlassen oder betreten, zählt dies nicht als Ein- und Ausfuhr; wenn es jedoch um den grenzüberschreitenden Warenverkehr geht, dann schon.
Emma ZhaoDienstjahre:3Kundenbewertung:5.0
Spezialist für ExportdokumentationChat starten
Wenn die Alleinvertretung lediglich die Entwicklung nationaler Vertriebskanäle umfasst und die Waren nicht grenzüberschreitend sind, zählt dies nicht; gibt es jedoch grenzüberschreitende Warenbewegungen, gehört es zur Ein- und Ausfuhr.
David ChenDienstjahre:10Kundenbewertung:5.0
Berater für HandelskonformitätChat starten
Wenn die Alleinvertretung den Einkauf oder Verkauf von Waren über die Zollgrenze hinweg beinhaltet, dann ist es Ein- und Ausfuhr; sind die Waren jedoch nur im Inland, zählt dies nicht.