Wie wird im Rahmen des Transitgeschäfts im Inland Steuern gezahlt? Erfahren Sie es jetzt!
Gelöst
Unser Unternehmen plant, Transitgeschäfte zu tätigen und hat damit bisher keine Erfahrung. Wir sind uns über die inländischen Steuerregeln nicht ganz im Klaren. Wir möchten wissen, wie im Transitgeschäft im Inland Steuern gezahlt werden, welche Steuerarten anfallen und was die Bemessungsgrundlagen sind. Wir hoffen, dass uns sachkundige Freunde dies im Detail erklären können, damit unser Unternehmen bei der Geschäftstätigkeit eine gute Steuerplanung durchführen und Steuerrisiken vermeiden kann.

Antworten von Handelsexperten
David ChenDienstjahre:10Kundenbewertung:5.0
Berater für HandelskonformitätChat starten
Die Steuersituation im Transitgeschäft im Inland ist wie folgt:
Erstens, Mehrwertsteuer: Transitgeschäfte sind keine Mehrwertsteuer-pflichtigen Handlungen und in der Regel muss keine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Dies liegt daran, dass die Waren nicht tatsächlich in den inländischen Verbrauchskreislauf gelangen.
Zweitens, Zölle: Da die Waren nicht in den nationalen Zollbereich einführen, werden in der Regel auch keine Zölle erhoben.
Hinsichtlich der Körperschaftsteuer müssen Unternehmen Körperschaftsteuer auf die aus Transitgeschäften erzielten Gewinne zahlen. Die Bemessungsgrundlage ist das steuerpflichtige Einkommen, das sich aus dem Umsatz aus Transitgeschäften abzüglich Kosten, Ausgaben und anderer abzugsfähiger Posten ergibt. Der Steuersatz beträgt in der Regel 25 %; wenn die Bedingungen für Steuervergünstigungen wie kleine und Kleinstunternehmen erfüllt sind, können die entsprechenden Vergünstigungssätze angewendet werden.
Darüber hinaus fällt bei Unterzeichnung relevanter Verträge möglicherweise Stempelsteuer an, die gemäß der Art des Vertrags zum entsprechenden Steuersatz zu entrichten ist. Bei der Durchführung von Transitgeschäften wird empfohlen, eine gute Vertragsverwaltung zu betreiben, Einnahmen und Ausgaben korrekt zu berechnen und Steuern gemäß den Vorschriften zu zahlen.
Michael ZhangDienstjahre:10Kundenbewertung:5.0
ZollabfertigungsspezialistChat starten
Transitgeschäfte betreffen hauptsächlich die Körperschaftsteuer. Solange Gewinne erzielt werden, müssen diese ordnungsgemäß gezahlt werden. Es ist wichtig, Einnahmen und Kosten korrekt zu berechnen und weder Einnahmen zu übersehen noch Kosten zu überhöhen, da sonst Steuerrisiken entstehen.
Thomas LiDienstjahre:7Kundenbewertung:5.0
Berater für ImportlizenzenChat starten
Denken Sie an die Stempelsteuer: Wenn Verträge wie Kauf- und Verkaufsverträge unterzeichnet werden, muss die Stempelsteuer zum Satz von drei Zehntausendstel gezahlt werden. Übersehen Sie diese kleine Steuer nicht, sonst müssen Sie bei einer Überprüfung Steuern nachzahlen und Verzugsgebühren zahlen.
Richard WuDienstjahre:8Kundenbewertung:5.0
Experte für globale HandelsoperationenChat starten
Für Transitgeschäfte fallen keine Mehrwertsteuer und keine Zölle an. Hauptsächlich sind es Körperschaftsteuer und Stempelsteuer. Die Körperschaftsteuer wird nach dem Gewinn berechnet, die Stempelsteuer hängt vom Vertrag ab. Daher muss der Vertragsbetrag gut bestätigt werden, da dies Auswirkungen auf die Steuervorschriften hat.
Kevin HuangDienstjahre:3Kundenbewertung:5.0
E-Commerce-ExportberaterChat starten
Die steuerliche Behandlung muss standardisiert sein. Alle Unterlagen für Transitgeschäfte, wie Verträge, Transportdokumente usw., müssen aufbewahrt werden, um Steuerprüfungen zu ermöglichen. Bei der jährlichen Veranlagung der Körperschaftsteuer müssen die Abzüge für Kosten und Ausgaben den Vorschriften entsprechen.
Olivia LiuDienstjahre:6Kundenbewertung:5.0
DevisenrisikomanagerChat starten
Bei der Zahlung von Steuern für Transitgeschäfte sollten Sie die Änderungen der Steuerpolitik im Auge behalten. Möglicherweise gibt es eines Tages neue Vergünstigungen, die Ihnen viel Steuern sparen können, wenn Sie sie gut nutzen. Außerdem müssen die Steuererklärungen und -zahlungen pünktlich und korrekt erfolgen.
Daniel KimDienstjahre:4Kundenbewertung:5.0
Berater für Wareninspektion und QuarantäneChat starten
Neben der Körperschaftsteuer und der Stempelsteuer können bei der Vermittlung von Transitleistungen usw. andere steuerliche Probleme auftreten. Diese müssen im Voraus geklärt werden, um Steuerschlupflöcher zu vermeiden.
Emma ZhaoDienstjahre:3Kundenbewertung:5.0
Spezialist für ExportdokumentationChat starten
Bei Transitgeschäften ist die Bestimmung des Zeitpunkts der Einnahmeerzielung entscheidend, da dies den Zeitpunkt der Zahlung der Körperschaftsteuer beeinflusst. Einnahmen müssen gemäß den Vorschriften anerkannt werden und dürfen nicht vorzeitig oder verspätet erfolgen, da dies zu Problemen führen kann.
Sophia WangDienstjahre:6Kundenbewertung:5.0
Koordinator für internationale LogistikChat starten
Bei der Berechnung der Körperschaftsteuer können angemessene Ausgaben abgezogen werden, es müssen jedoch gültige Belege vorliegen. Für Reisekosten, Bürokosten usw. müssen Rechnungen und andere Nachweise aufbewahrt werden.
Robert TanDienstjahre:5Kundenbewertung:5.0
Berater für internationale MarktentwicklungChat starten
Bei der Zahlung von Steuern für Transitgeschäfte ist es wichtig, mit den Steuerbehörden zu kommunizieren und bei Fragen rechtzeitig nachzufragen. Dies kann Steuerrisiken reduzieren und die Geschäftstätigkeit reibungsloser gestalten.