Ein Unternehmen plant, Waren über eine Agentur zu exportieren, ist sich aber unsicher, ob die Besteuerungsverfahren für den Agenturexport vom Auftraggeber oder vom Agenten abgewickelt werden sollten und was dabei zu beachten ist. Die beste Antwort besagt, dass dies in der Regel vom Agenten abgewickelt wird, da dieser die Exportzollabfertigung in eigenem Namen vornimmt und mit den Abläufen vertraut ist. Der Auftraggeber muss jedoch detaillierte Wareninformationen bereitstellen, und beide Parteien sollten vor der Zusammenarbeit Verantwortlichkeiten und Kosten klären und eine enge Kommunikation pflegen.

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Kennen Sie die Besteuerungsmethoden für Import-Export-Agenturen? Erfahren Sie mehr!
Plant, eine Import-Export-Agentur für Geschäftsabwicklungen zu beauftragen, und möchte die Besteuerungsmethoden von Import-Export-Agenturen verstehen. Es wird gefragt, ob die Steuern nach dem Warenwert berechnet werden oder ob es spezielle Methoden gibt, sowie nach den Erhebungsstandards für verschiedene Steuerarten wie Zölle, Mehrwertsteuer usw. Die beste Antwort weist darauf hin, dass die Besteuerung von Import-Export-Agenturen mehrere Steuerarten umfasst. Zölle werden nach der Warenklassifizierung und dem Zollwert berechnet, die Mehrwertsteuer auf der Grundlage des Zollwerts plus dem Zollbetrag mit dem Mehrwertsteuersatz multipliziert, und die Verbrauchssteuer wird je nach Konsumgut unterschiedlich erhoben. Die Agentur wird bei der Abwicklung der Steuerzahlung behilflich sein.
Antworten von Handelsexperten
Daniel KimDienstjahre:4Kundenbewertung:5.0
Berater für Wareninspektion und QuarantäneChat starten
Die Besteuerung von über Agenten importierten Waren muss von Fall zu Fall betrachtet werden. Im Allgemeinen gilt: Wenn der Agent im Namen des Auftraggebers handelt, im Auftrag des Auftraggebers Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Warenimport erledigt und gleichzeitig bestimmte Bedingungen erfüllt, wie z. B. dass der Auftraggeber den Einfuhrvertrag unterzeichnet und die Zahlungsverpflichtung trägt, dann zahlt der Auftraggeber die Steuern als Steuerpflichtiger. Der Zoll legt den Steuersatz gemäß der Warenklassifikation und der entsprechenden Tarifposition fest. Der Ablauf besteht typischerweise darin, dass bei der Einfuhranmeldung von Waren deren Preis, Menge und andere Informationen wahrheitsgemäß beim Zoll deklariert werden. Nach Prüfung durch den Zoll werden die Steuern berechnet und erhoben. Importiert der Agent die Waren in eigenem Namen, so zahlt der Agent die Steuern als Steuerpflichtiger für die importierten Waren, unabhängig davon, ob er mit dem Auftraggeber abrechnet. Der Steuersatz wird ebenfalls nach der Warenklassifikation bestimmt. Insgesamt ist es für eine korrekte Besteuerung entscheidend, den Steuerpflichtigen genau zu bestimmen und die Warenklassifikation zur Festlegung des Steuersatzes zu kennen.
Olivia LiuDienstjahre:6Kundenbewertung:5.0
DevisenrisikomanagerChat starten
Wenn der Agent für die Zollabfertigung und eine Reihe weiterer Einfuhrformalitäten verantwortlich ist und in eigenem Namen handelt, muss der Agent gemäß den Vorschriften Zölle, Mehrwertsteuer usw. entrichten. Die Zollsätze werden anhand der Warenart im Zolltarif nachgeschlagen, die Mehrwertsteuer beträgt in der Regel 13 % oder 9 %, abhängig von der spezifischen Ware.
Emma ZhaoDienstjahre:3Kundenbewertung:5.0
Spezialist für ExportdokumentationChat starten
Es hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Wenn der Vertrag eindeutig festlegt, dass der Auftraggeber die Steuerlast trägt, dann muss der Auftraggeber die entsprechenden Steuern und Gebühren zahlen. In der Praxis ist es jedoch meist so, dass derjenige, der die Zollanmeldung vornimmt, auch die Steuern zahlt.
Robert TanDienstjahre:5Kundenbewertung:5.0
Berater für internationale MarktentwicklungChat starten
Auftraggeber und Agent müssen die Frage der Steuerlast klar miteinander besprechen. Der Zoll erhebt auf importierte Waren hauptsächlich Zölle, Verbrauchssteuern (für bestimmte Produkte) und Mehrwertsteuer. Die genauen Steuersätze hängen von den Eigenschaften der Ware ab.
Kevin HuangDienstjahre:3Kundenbewertung:5.0
E-Commerce-ExportberaterChat starten
Bei der Besteuerung von per Agent importierten Waren ist es entscheidend, genau zu klären, wer der Steuerpflichtige ist. Nur durch die Einhaltung der Vorschriften und die wahrheitsgemäße Deklaration der Waren können die Steuern korrekt entrichtet werden.
Richard WuDienstjahre:8Kundenbewertung:5.0
Experte für globale HandelsoperationenChat starten
Bei der Agentenimportbesteuerung ist die Bestimmung der Zolltarifposition sehr wichtig, da sich die Steuersätze zwischen verschiedenen Positionen stark unterscheiden. Nach Festlegung der Zolltarifposition werden Zölle und andere Abgaben gemäß dem entsprechenden Steuersatz gezahlt.
Michael ZhangDienstjahre:10Kundenbewertung:5.0
ZollabfertigungsspezialistChat starten
Tatsächlich müssen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber oder der Agent die Steuern zahlt, vollständige Dokumente wie Verträge, Rechnungen usw. vorbereitet werden, um dem Zoll eine genaue Steuerberechnung zu ermöglichen.
Anthony LuoDienstjahre:10Kundenbewertung:5.0
Experte für HandelskonformitätChat starten
Der Zoll berechnet die Zölle in der Regel auf der Grundlage des CIF-Preises der Waren. Anschließend werden die Mehrwertsteuer und andere Abgaben auf der Grundlage des Zollwerts zuzüglich der Zölle usw. berechnet.
Thomas LiDienstjahre:7Kundenbewertung:5.0
Berater für ImportlizenzenChat starten
Beim Agentenimport können beide Parteien zunächst professionelle Agenturen wie Zhongmaoda konsultieren, um sich über die allgemeine Besteuerungssituation zu informieren und somit auf dem Laufenden zu sein.
David ChenDienstjahre:10Kundenbewertung:5.0
Berater für HandelskonformitätChat starten
Der Ursprung der Waren kann ebenfalls den Steuersatz beeinflussen. Liegt ein Präferenzursprungszeugnis vor, können möglicherweise niedrigere Zollsätze in Anspruch genommen werden.