Ich ziehe in Erwägung, einen Importagenten für den Import von Waren zu beauftragen und möchte wissen, ob der Importagent Steuern zahlen muss, welche Steuern anfällig sind und wer dafür aufkommt. Die beste Antwort besagt, dass ein Importagent, der nur Agenturdienstleistungen anbietet, Mehrwertsteuer und zusätzliche Steuern auf die Agenturgebühr zahlen muss; wenn er im eigenen Namen importiert und dann weiterverkauft, muss er zusätzlich zu den Steuern auf die Agenturgebühr auch Einfuhrzölle, Mehrwertsteuer usw. zahlen. Die vom Import von Waren verursachten Zölle, Mehrwertsteuer usw. werden häufig vom Auftraggeber getragen, was im Vertrag vereinbart werden kann.

Handelsexperten – Fragen & Antworten
Beratung durch Experten
Schnelle und verlässliche Beratung für all Ihre Handelsanforderungen — von Beschaffung bis Versand.
Das könnte Ihnen auch gefallen
Muss man bei der Treuhand-Exportagentur Steuern zahlen? Kommen Sie und erfahren Sie mehr!
Das Unternehmen erhielt eine Agentur-Exportgeschäft und erkundigte sich, ob für die Treuhand-Exportagentur Steuern zu zahlen sind und welche Steuerarten und Steuersätze damit verbunden sind. Die beste Antwort besagt, dass der Agent in der Regel keine Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer auf die Exportphase der Waren zahlen muss. Er zahlt hauptsächlich Mehrwertsteuer auf die Agenturgebühreneinnahmen. Der Steuersatz für allgemeine Steuerzahler beträgt 6 %, der für kleine Steuerzahler 3 %, zuzüglich verschiedener Nebensteuern. Außerdem fällt Körperschaftsteuer an, die je nach tatsächlichem Geschäft und lokaler Politik bestätigt werden muss.
Wie genau werden per Agent importierte Waren besteuert? Her mit den Ratschlägen!
Das Unternehmen beabsichtigt, Waren per Agent zu importieren, weiß aber nicht, wie diese zu versteuern sind, und fragt, ob der Auftraggeber oder der Agent die Steuern zahlen muss, sowie nach dem Besteuerungsverfahren und der Art der Steuersatzbestimmung. Die beste Antwort besagt, dass, wenn der Agent im Namen des Auftraggebers und unter erfüllten Bedingungen handelt, der Auftraggeber der Steuerpflichtige ist; handelt er in eigenem Namen, ist der Agent der Steuerpflichtige. Der Steuersatz wird nach der Warenklassifikation bestimmt, und die tatsächlichen Angaben sind bei der Einfuhranmeldung zu machen. Nach Prüfung durch den Zoll werden die Steuern berechnet und erhoben.
Muss man als Importgeschäftsvermittler Steuern zahlen?
Ich erwäge, einen Vermittler für Importgeschäfte zu beauftragen und frage mich, ob bei Importgeschäftsvermittlung Steuern anfallen. Wenn ja, welche Steuerarten sind betroffen und wer zahlt die Steuern – der Vermittler oder der Auftraggeber? Die beste Antwort besagt, dass Importgeschäftsvermittler Steuern zahlen müssen, in der Regel Zölle und Mehrwertsteuer, bei bestimmten Waren auch Verbrauchssteuer. Steuerschuldner ist normalerweise der Empfänger der Ware oder dessen Vertreter. Das konkrete Steuersubjekt hängt vom Anmeldeverfahren und der Vereinbarung zwischen den Parteien ab.
Muss man beim Agentenimport Steuern zahlen? Kann jemand mit Fachwissen dazu etwas sagen?
Beabsichtigt, eine Agentur mit dem Import von Waren zu beauftragen, und fragt, ob beim Agentenimport Steuern anfallen. Wenn ja, welche Steuerarten, Zahlungsabläufe und Sonderregelungen etc. betroffen sind. Die beste Antwort besagt, dass beim Agentenimport Steuern anfallen, im Allgemeinen Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer, für einige Waren auch eine Verbrauchssteuer. Der Steuerzahlungsprozess wird vom Agenten unterstützt. Das steuerpflichtige Subjekt muss klar sein und der deklarierte Preis muss angemessen sein.
Antworten von Handelsexperten
Emma ZhaoDienstjahre:3Kundenbewertung:5.0
Spezialist für ExportdokumentationChat starten
Für Importagenturgeschäfte müssen Steuern gezahlt werden. Im Allgemeinen sind die betroffenen Steuerarten hauptsächlich Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteuer, und für einige Waren kann auch die Verbrauchssteuer anfallen.
Einfuhrzölle sind Steuern, die vom Zoll auf importierte Waren erhoben werden, und die Steuersätze werden auf der Grundlage der Klassifizierung und des Ursprungslandes der Waren festgelegt. Die Einfuhrumsatzsteuer hat in der Regel Steuersätze von 13 %, 9 % usw. Die Berechnungsformel lautet (Zollwert + Zollbetrag + Verbrauchssteuerbetrag) × Mehrwertsteuersatz. Die Verbrauchssteuer gilt für bestimmte Konsumgüter wie Tabak, Alkohol, Kosmetika usw. und die Berechnungsmethoden sind komplexer, mit verschiedenen Methoden wie wertabhängiger Festlegung und mengenabhängiger Festlegung.
Bei Importagenturgeschäften gibt es keine wesentlichen Unterschiede bei den Steuerarten im Vergleich zum regulären Import. In der Praxis kann es jedoch aufgrund von Vereinbarungen im Agenturvertrag vorkommen, dass die auftraggebende Partei oder die Agentur die Steuern und Abgaben tatsächlich trägt. Wenn im Vertrag nichts anderes angegeben ist, trägt in der Regel der Empfänger der importierten Ware, d.h. die auftraggebende Partei, diese Kosten.
Daniel KimDienstjahre:4Kundenbewertung:5.0
Berater für Wareninspektion und QuarantäneChat starten
Für Importagenturgeschäfte müssen definitiv Steuern gezahlt werden. Zölle sind unvermeidlich und werden auf der Grundlage des Warenwerts und des entsprechenden Steuersatzes berechnet. Die Mehrwertsteuer muss in der Regel ebenfalls gezahlt werden, je nach Art der Ware. Einige spezielle Waren wie Luxusgüter unterliegen auch der Verbrauchssteuer.
Thomas LiDienstjahre:7Kundenbewertung:5.0
Berater für ImportlizenzenChat starten
Es müssen Steuern gezahlt werden, hauptsächlich Zölle und Mehrwertsteuer. Die Zölle richten sich nach der Warenkategorie und dem Ursprungsland, die Mehrwertsteuer hat im Grunde einen festen Steuersatz. Die Besteuerung von Agenturgeschäften und regulären Importen ist im Grunde ähnlich, es kommt nur darauf an, wer laut Vertrag zahlt.
Olivia LiuDienstjahre:6Kundenbewertung:5.0
DevisenrisikomanagerChat starten
Steuern müssen gezahlt werden. Wie beim regulären Import sind Zölle und Mehrwertsteuer üblich. Bei Agenturgeschäften hängt die Steuerlast davon ab, wie der Auftraggeber und der Vermittler verhandeln. Sobald alles vereinbart ist, ist es in Ordnung.
Robert TanDienstjahre:5Kundenbewertung:5.0
Berater für internationale MarktentwicklungChat starten
Natürlich müssen Steuern gezahlt werden. Neben Zöllen und Mehrwertsteuer kann auch Verbrauchssteuer anfallen. Bei Importagenturen kommt es bei der Steuerzahlung entscheidend auf die Vertragsgestaltung an, um den Steuerträger klar zu definieren.
Linda GuoDienstjahre:3Kundenbewertung:5.0
HandelsstreitschlichterChat starten
Importagenturen müssen Steuern zahlen. Die Steuerarten umfassen Zölle und Mehrwertsteuer, und für bestimmte Waren gibt es Verbrauchssteuer. Die Steuerzahlung ist im Grunde genommen nicht wesentlich anders als beim regulären Import, sie muss gemäß den Vorschriften erfolgen.
Michael ZhangDienstjahre:10Kundenbewertung:5.0
ZollabfertigungsspezialistChat starten
Es muss definitiv eine Steuer gezahlt werden. Die Zölle werden auf der Grundlage der Warenlage festgelegt, und die Mehrwertsteuer muss generell gezahlt werden. Die Steuerzahlung bei Agenturgeschäften hängt davon ab, wie die Parteien verhandeln. Wenn alles klar ist, gibt es keine Probleme.
David ChenDienstjahre:10Kundenbewertung:5.0
Berater für HandelskonformitätChat starten
Importagenturgeschäfte müssen versteuert werden. Zölle und Mehrwertsteuer sind die Hauptposten, und für einige Waren gibt es Verbrauchssteuer. Es gibt keine großen Unterschiede bei der Steuerzahlung im Vergleich zum regulären Import.
Sophia WangDienstjahre:6Kundenbewertung:5.0
Koordinator für internationale LogistikChat starten
Es müssen Steuern gezahlt werden. Zölle und Mehrwertsteuer sind üblich. Bei Importagenturgeschäften richtet sich die Steuerzahlung hauptsächlich nach dem Vertrag, und solange die Steuerzuweisung klar ist, ist die Abwicklung unproblematisch.
Anthony LuoDienstjahre:10Kundenbewertung:5.0
Experte für HandelskonformitätChat starten
Importagenturen müssen Steuern zahlen. Zölle und Mehrwertsteuer sind die grundlegenden Steuerarten. Die Steuerzahlung bei Agenturen ist im Wesentlichen ähnlich wie beim regulären Import, und es ist ausreichend, wenn der Vertrag gut vereinbart ist.